Keine allgemeine Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einholung von Vergleichsangeboten (BGH)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es keine allgemeine Pflicht für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt, vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Die Entscheidung stellt klar, dass die ordnungsgemäße Verwaltung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und dass auch andere Informationsquellen, wie Fachberatung, ausreichend sein können. Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass die vorgelegten Angebote ungeeignet oder überteuert waren, weshalb ihre Anfechtungsklage abgewiesen wurde.