Das „Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ der Bundesministerien der Justiz und der Finanzen vom Februar/März 2026
Am 23. Februar 2026 stellten die Bundesministerien der Justiz und der Finanzen ein „Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ vor. Die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ soll Unternehmensneugründungen fördern und Unternehmensnachfolgen erleichtern. Die GmgV wird als juristische Person mit persönlichen Mitgliedschaften konzipiert, die nicht übertragbar oder vererblich sind, und die Mitglieder haften nicht persönlich für Gesellschaftsverbindlichkeiten.