Keine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat (FG)
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschied, dass die deutsche Familienkasse kein Kindergeld zurückfordern kann, wenn im zuständigen Staat Dänemark aufgrund fehlender Antragstellung keine Familienleistungen festgesetzt oder ausgezahlt wurden. Dies steht im Einklang mit einem Urteil des EuGH, das besagt, dass eine Mitwirkungspflichtverletzung nicht automatisch zu einer Rückforderung führt, solange keine ausländischen Leistungen gewährt wurden. Die Entscheidung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ab, gegen die Revisionen anhängig sind.