BFH: Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie keine Bauabzugsteuer anfällt. Diese Arbeiten sind nicht auf ein Bauwerk bezogen und gelten daher nicht als Bauleistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Entscheidung bestätigt eine weit auszulegende Legaldefinition des Begriffs Bauleistung.