DATEV Steuern Recht
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Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage abgewiesen, in der eine Betreiberin von Restaurants die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen in Höhe von rund 600.000 Euro anfocht. Das Gericht stellte fest, dass eine Überkompensation vorlag, da die Klägerin durch die Hilfen besser gestellt war als in den Vergleichsmonaten des Vorkrisenjahres 2019. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und die Klägerin kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen.