Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG)
Die Bundesregierung hat ein zeitlich befristetes Entlastungspaket beschlossen, um die finanzielle Situation der Länder und Kommunen zu verbessern. Im Rahmen des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) werden den Ländern von 2026 bis 2029 jährlich zusätzliche Entlastungen in Höhe von 1 Milliarde Euro bereitgestellt. Dies umfasst Änderungen im Finanzausgleichsgesetz und Anpassungen im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz.
Quelle: DATEV Steuern Recht