Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts in der Europäischen Union
Der deutsche Gesetzgeber setzt mit dem Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen die EU-Richtlinie 2024/1226 um, die einheitliche Straftatbestände bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU fordert. Diese Reform erfordert von Unternehmen eine umfassende Implementierung belastbarer Compliance-Prozesse. Ziel ist es, die bisher heterogene Praxis innerhalb der EU zu harmonisieren und nationale Sanktionsstrafrechte strukturell zu schärfen.