Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Neue Pflichten für Unternehmen
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen zur Einführung objektiver, geschlechtsneutraler Bewertungssysteme und zur strukturierten Dokumentation aller Entgeltbestandteile. Obwohl die Umsetzungsfrist bis zum 7. Juni 2026 verschoben wurde, sollten Unternehmen bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um Haftungsrisiken zu minimieren und ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Die gesetzliche Durchsetzung der geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit wird künftig strenger erfolgen.
Quelle: NWB