Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt, das vorsieht, dass der Bund Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die Tarifverträge einhalten oder vergleichbare Bedingungen bieten. Ziel des Gesetzes ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, die durch niedrigere Personalkosten nicht tarifgebundener Unternehmen entstehen. Das Gesetz gilt für Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro, während für bestimmte Aufträge höhere Schwellenwerte gelten. Bürokratische Hürden sollen minimiert werden, um die Umsetzung zu erleichtern.