Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026 (BVL)
Ab 2026 werden Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien steuerlich stärker gefördert. Wer bis zu 3.300 Euro spendet, kann seine Steuer um maximal 1.650 Euro senken, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Ehepaare können den doppelten Betrag geltend machen, sodass sich die Steuer um bis zu 3.300 Euro reduziert. Darüber hinaus können weitere 3.300 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden, was die steuerliche Entlastung erhöht.