Steuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen
Die Steuerbefreiung für unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen ist ausgeschlossen, da die Lieferung durch einen Unternehmer gegen Entgelt erfolgen muss, um als innergemeinschaftlicher Erwerb zu gelten. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass präzisieren, dass unentgeltliche Wertabgaben nicht von den Steuerbefreiungen für Ausfuhr- und innergemeinschaftliche Lieferungen profitieren können. Diese Regelungen gelten für alle offenen Fälle und werden im Bundessteuerblatt veröffentlicht.