Organschaft - Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i. e. S.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen innerhalb einer Organschaft im Zusammenhang mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten klargestellt. Entgeltliche Leistungen zwischen Mitgliedern einer Mehrwertsteuergruppe sind nicht steuerbar, auch wenn sie für nichtwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Leistungen für unternehmerische oder nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erbracht werden. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird entsprechend angepasst, um diese Bestimmungen zu reflektieren.