Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe (BMF)
Das BMF hat in einem Schreiben vom 1. April 2026 Änderungen zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Wertabgabe für unternehmerische und nichtunternehmerische Zwecke veröffentlicht. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden, wobei Unternehmer bis zum 1. Januar 2027 die bisherige Verwaltungsauffassung weiterhin nutzen können. Die Änderungen betreffen insbesondere die Prüfung der Berechtigung zum Vorsteuerabzug und dessen Berichtigung.