Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten und Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG
Die Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten wird durch eine Neuregelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG rückwirkend auf Renten aus vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Versicherungsverträgen angewendet. Diese Regelung ist auch auf zurückliegende Veranlagungszeiträume anwendbar und wurde vom Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht als zulässig erachtet, da kein Vertrauensschutz besteht. Eine Revision gegen das Urteil wurde eingelegt.