Gewinn i. S. von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG meint den steuerlichen Gewinn
Der Fachbeitrag behandelt die Auslegung des Begriffs "Gewinn" im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, der den steuerlichen Gewinn meint. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Begriff in der Einkommensteuer relevant ist.