Klagen gegen Festsetzung der Grundsteuer B abgewiesen (VG)
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mehrere Klagen gegen die Festsetzung der Grundsteuer B für das Jahr 2025 abgewiesen. Die Kläger, Eigentümer von Grundstücken in Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus, hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnung des Grundsteuermessbetrags nach dem Flächen-Faktor-Verfahren vorgebracht. Das Gericht entschied, dass die Festsetzung durch die Gemeinden rechtmäßig sei und die verfassungsrechtlichen Bedenken im Rahmen des Grundsteuermessbescheids geltend gemacht werden müssten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können innerhalb eines Monats angefochten werden.