Stellungnahme zur gerichtlichen Bestätigung von Restrukturierungsplänen nach dem StaRUG (BRAK)
Die BRAK äußert in ihrer Stellungnahme verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gerichtliche Bestätigung von Restrukturierungsplänen nach dem StaRUG, da diese Grundrechte von Anteilseignern verletzen könnten. Insbesondere bemängelt sie das Fehlen einer klaren Regelung zur Bemessung eines angemessenen Wertersatzes bei der Übertragung von Unternehmensanteilen. Zudem sieht die BRAK eine Ungleichbehandlung durch symbolische Einlagen und weist auf verfahrensrechtliche Defizite hin, die den effektiven Rechtsschutz gefährden.