Private Veräußerungsgeschäfte und häusliches Arbeitszimmer
Private Veräußerungsgeschäfte betreffen die Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Aktuell gibt es Bestrebungen, die Zehn-Jahresfrist im Steuerrecht zu reformieren, jedoch haben entsprechende Forderungen bislang keinen Erfolg gehabt. Die Regierungskoalition arbeitet an einer Steuerrechtsreform, die möglicherweise Änderungen an § 23 EStG mit sich bringen könnte.