Klagen gegen Festsetzung der Grundsteuer abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mehrere Klagen gegen die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2025 abgewiesen. Die Kläger, Eigentümer von Grundstücken in verschiedenen Gemeinden, hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnung des Grundsteuermessbetrags nach dem Flächen-Faktor-Verfahren vorgebracht. Das Gericht entschied, dass die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden rechtmäßig war und die verfassungsrechtlichen Bedenken im Rahmen des Grundsteuermessbescheids geltend gemacht werden müssen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können innerhalb eines Monats angefochten werden.