Das Steuer Stellenportal & Branchenportal
Hotline 7 Tage/Woche 0800 478478020
Ausbildungsplätze kostenlos inserieren
Sie können bei uns kostenfrei Stellenanzeigen für Azubis inserieren!
>> Inserieren
NWB · · Umsatzsteuer

Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen veröffentlicht. Gemäß § 4 Nummer 4b UStG sind diese Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit, solange die Gegenstände zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht in das Inland eingeführt wurden. Die Regelung soll die steuerliche Behandlung von Waren vereinfachen, die sich in einem besonderen Zollverfahren befinden. Das vorherige BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 wird mit Wirkung zum 9. April 2026 aufgehoben.

Originalquelle: NWB →

← Zurück zur Übersicht Umsatzsteuer

Steuerarbeit.de

Der bekannte Stellenmarkt für Steuerexperten

Server: PROD-1

Version: MASTER

Kontakt

  • Hotline: 0800 478478020

  • Email: info@steuerarbeit.de

Neue Stellenangebote

Newsletter

Newsletter abonnieren,
immer informiert bleiben
zu Stellen & Neuigkeiten.