Steuerliche Behandlung der doppelten Haushaltsführung
Die doppelte Haushaltsführung ist steuerlich in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG geregelt und betrifft Arbeitnehmer, die aufgrund eines neuen Beschäftigungsverhältnisses umziehen müssen. Arbeitnehmer können die damit verbundenen Mehraufwendungen entweder als Werbungskosten geltend machen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen, solange die gesetzlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt führt.