BFH: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Dies gilt auch für den Verkauf eines Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat.