Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen
Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 dem Finanzamt zu melden. Dies umfasst beispielsweise Änderungen der Fläche, der Nutzungsart oder eine Denkmalschutz-Einstufung. Ausnahmen gelten, wenn der gesamte Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde. Die Anzeige kann bis zum 31. März des Folgejahres gebündelt erfolgen, wobei für 2025 eine einmalige Fristverlängerung bis zum 30. April 2026 besteht.
Quelle: DATEV Steuern Recht