Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung
Die Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung verpflichtet Unternehmensgruppen, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen. Diese Verordnung benennt in einer Anlage die Steuerhoheitsgebiete, die qualifizierte Ergänzungssteuerregelungen umgesetzt haben. Zudem wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben zum Umfang und zur Ausgestaltung des Berichts sowie zum Informationsaustausch festgelegt.
Quelle: DATEV Steuern Recht