Bekanntgabe von Beitragsbescheiden der Rechtsanwaltsversorgung an Rechtsanwälte per beA zulässig (VG)
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bekanntgabe von Beitragsbescheiden der Rechtsanwaltsversorgung an Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zulässig ist. Die Klägerin, eine Rechtsanwältin, hatte gegen diese Praxis geklagt, jedoch stellte das Gericht fest, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Übermittlung per beA bestehen. Die Entscheidung ist berufsrechtlich bindend, solange die Rechtsanwältin ihre Zulassung behält. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.