Bekanntgabe von Beitragsbescheiden der Rechtsanwaltsversorgung an Rechtsanwälte per beA zulässig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bekanntgabe von Beitragsbescheiden der Rechtsanwaltsversorgung an zugelassene Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zulässig ist. Die Klage einer Rechtsanwältin, die sich gegen diese Praxis wandte, wurde abgewiesen, da sie durch die Einrichtung des beA einen Zugang für die Kommunikation mit dem Versorgungswerk eröffnet hatte. Die Entscheidung gilt unabhängig davon, ob die Rechtsanwältin in einer eigenen Kanzlei oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig ist.