Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines Privatjets mittels Vercharterers trotz siebenjähriger Verlustperiode (FG)
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Vermietung eines Privatjets durch einen Vercharterer trotz einer siebenjährigen Verlustperiode eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Der Erblasser hatte das Flugzeug professionell vermietet und nicht für private Zwecke genutzt. Die Verluste wurden als wirtschaftlich begründet angesehen, insbesondere aufgrund der Finanzkrise und der Insolvenz des ersten Vercharterers. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Revision nicht zugelassen wurde.
Quelle: NWB