Bilanzielle Abbildung einer Anwachsung infolge einer Verschmelzung
Die A GmbH hat die B GmbH durch eine Aufwärtsverschmelzung übernommen, wobei der Buchwert des Reinvermögens der B GmbH 80 GE beträgt. Die A GmbH plant, die Anteile an der AB GmbH & Co. KG nach dem allgemeinen Anschaffungskostenprinzip zu bilanzieren, wobei die Gesamtanschaffungskosten dem Buchwert der untergehenden Anteile entsprechen sollen. Der Verschmelzungsstichtag war der 1. Januar 2001, und die Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister erfolgte am 15. August 2001.
Quelle: NWB