Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 1.1.2026
Zum 1. Januar 2026 tritt eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft, die die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen ausweitet. Die Frist für die erstmalige Zulassung von Elektrofahrzeugen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren, wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Zudem wird der Begünstigungszeitraum für die Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2035 ausgeweitet.
Quelle: NWB