EuGH überprüft EuG-Urteil zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs (EuGH)
Der EuGH hat beschlossen, das Urteil des EuG vom 11. Februar 2026 zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zu überprüfen. Das EuG hatte entschieden, dass Steuerpflichtige ihr Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausüben können, wenn sie die entsprechende Rechnung nicht im Zeitraum der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen erhalten haben. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu den aktuellen Vorgaben in Deutschland. Bis zur Klärung des Verfahrens bleibt das EuG-Urteil unwirksam.
Quelle: NWB