Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben veröffentlicht, das den ermäßigten Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften regelt, basierend auf einem EuGH-Urteil vom 1. August 2025. Sudoku-Zeitschriften, die die Anforderungen der Position 4902 des Zolltarifs erfüllen, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, während Sudoku-Bücher weiterhin in die Position 4911 eingeordnet werden. Bei Unklarheiten zur Abgrenzung zwischen Zeitschriften und Büchern kann eine unverbindliche Zolltarifauskunft eingeholt werden. Die Regelungen sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Quelle: NWB