Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen (Bundestag)
Der Bundestag hat am 17. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts zu erweitern und die Schutzvorschriften zu verschärfen. Zudem sollen die Kreditwürdigkeitsprüfungen strenger gestaltet und erweiterte Informationspflichten für Kreditgeber eingeführt werden. Ein neues Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung wird ebenfalls geschaffen.
Quelle: NWB