EU-weite Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung (Rat der Europäischen Union)
Der Rat der Europäischen Union hat am 21. April 2026 eine neue EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet, die die Definition von Korruption in den Mitgliedstaaten harmonisiert und gemeinsame Mindeststrafen für Korruptionsdelikte festlegt. Die Richtlinie ersetzt zwei bestehende Rechtsakte und zielt darauf ab, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor die Korruptionsbekämpfung zu verbessern. Mitgliedstaaten müssen spezielle Stellen zur Korruptionsprävention einrichten und die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.
Quelle: NWB