BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Kühlung von Leichnamen nicht steuerfrei ist, da sie nicht unter die entsprechenden Ausnahmen des Umsatzsteuergesetzes fällt. Diese Entscheidung stellt eine Abgrenzung zu vorherigen BMF-Schreiben dar.
Quelle: DATEV Steuern Recht