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· Umsatzsteuer

BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Kühlung von Leichnamen nicht steuerfrei ist, da sie nicht unter die entsprechenden Ausnahmen des Umsatzsteuergesetzes fällt. Diese Entscheidung stellt eine Abgrenzung zu vorherigen BMF-Schreiben dar.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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