BFH zur Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Regelung zu vorgezogenen Einlagen gemäß § 15a Abs. 1a EStG verfassungsgemäß ist. Dieses Urteil betrifft die steuerliche Behandlung solcher Einlagen und bestätigt die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Vorschrift im Einkommensteuergesetz.
Quelle: DATEV Steuern Recht