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· Einkommensteuer

BFH zur Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Regelung zu vorgezogenen Einlagen gemäß § 15a Abs. 1a EStG verfassungsgemäß ist. Dieses Urteil betrifft die steuerliche Behandlung solcher Einlagen und bestätigt die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Vorschrift im Einkommensteuergesetz.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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