Zur Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung eines Flugzeugs mittels eines Vercharterers trotz siebenjähriger Verlustperiode bei anschließendem Verkauf
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass die Vermietung eines Flugzeugs durch einen Erblasser trotz einer siebenjährigen Verlustperiode mit Einkunftserzielungsabsicht erfolgte. Die Verluste aus der Vermietung sind steuerlich zu berücksichtigen, da die Vermietung professionell über Vercharterer betrieben wurde und nicht dem Hobbybereich zuzuordnen ist. Das Gericht stellte fest, dass persönliche Steuermotive nicht nachweisbar waren und die wirtschaftlichen Umstände, einschließlich der Weltfinanzkrise, die Verluste rechtfertigten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: DATEV Steuern Recht