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Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Streamingdiensten (BGH)

Die Klausel eines Streamingdienstanbieters, die besagt, dass eine Kündigung erst wirksam wird, wenn das Guthaben aufgebraucht ist, wurde vom BGH als unwirksam erklärt. Diese Regelung benachteiligt Kunden unangemessen und weicht von den gesetzlichen Kündigungsfristen ab. Der BGH stellte fest, dass der Vertrag als Dienstvertrag zu qualifizieren ist und die Klausel die Möglichkeit zur sofortigen Kündigung einschränkt. Die Interessenabwägung fiel zu Lasten des Anbieters aus, da keine wesentlichen Gründe für die Klausel vorgetragen wurden.

Quelle: NWB

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