Handgeldzahlungen im Profisport (BFH)
Handgeldzahlungen, die im Rahmen eines ablöseschpflichtigen Transfers bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags an einen Spieler gezahlt werden, sind als aktivierungspflichtige Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Spielerlaubnis" zuzuweisen. Dies gilt nicht für Handgelder, die bei einem ablösefreien Transfer oder einer vorzeitigen Vertragsverlängerung gezahlt werden. Ein Profi-Fußballclub hatte solche Zahlungen als sofortige Betriebsausgaben abgezogen, was vom Finanzamt geprüft wurde.
Quelle: NWB