Zinsen bei Verbraucherkrediten (EuGH)
Der EuGH entschied, dass Banken keine Zinsen auf Beträge erheben dürfen, die zur Begleichung von Kosten im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten, wie beispielsweise Versicherungskosten, verwendet werden. Der Gesamtkreditbetrag darf nur den tatsächlich an den Verbraucher ausgezahlten Betrag umfassen. Diese Regelung soll die Transparenz im Verbraucherkreditmarkt erhöhen und den Verbrauchern den Vergleich von Kreditangeboten erleichtern.
Quelle: NWB