Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (BMF)
Das BMF hat ein neues Muster für den Nachweis von Wiederverkäufern von sonstigen Leistungen im Bereich der Telekommunikation veröffentlicht. Der Nachweis, der auf Antrag ausgestellt wird, hat eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Jahren. Änderungen gegenüber dem vorherigen Muster betreffen redaktionelle Anpassungen und den Wegfall bestimmter Felder. Unternehmer, die diesen Nachweis erhalten, sind auch dann Steuerschuldner, wenn sie ihn nicht im Original oder in Kopie verwenden.
Quelle: NWB