Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen beim Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die Berechnung im Darlehensvertrag nicht klar und verständlich angegeben ist. Missverständliche Begriffe genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen, was Verbrauchern das Recht gibt, gezahlte Entschädigungen zurückzufordern. Dieses Urteil stärkt die Rechtsposition der Verbraucher gegenüber den Banken.
Quelle: NWB