Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen (USt 1 TG)
Die Bescheinigung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen (USt 1 TG) wird benötigt, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer solche Leistungen erbringt. Der Leistungsempfänger wird Steuerschuldner, wenn er eine gültige Bescheinigung von seinem zuständigen Finanzamt erhält. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung beträgt maximal drei Jahre und kann nur für die Zukunft widerrufen werden. Änderungen im Vordruckmuster betreffen vor allem redaktionelle Anpassungen und den Wegfall bestimmter Felder.
Quelle: DATEV Steuern Recht