Gesetzentwurf zur Modernisierung des Anwaltsnotariats in 1. Lesung im Bundestag
Der Bundestag hat am 23. April 2026 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Anwaltsnotariats in erster Lesung debattiert und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung abzuschaffen und die Wartezeit von drei auf zwei Jahre zu verkürzen. Zudem sollen Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit nicht mehr als Unterbrechung der Wartezeit gewertet werden. Der Gesetzentwurf muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Quelle: NWB