Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung von Geldwäsche-Regeln (Kommission)
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich und Österreich eingeleitet, da diese Länder die Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten auf die Mängel zu reagieren und diese zu beheben. Andernfalls kann die Kommission weitere Schritte einleiten.
Quelle: NWB