Mangels Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht (BRAK)
Ein Urteil des LG Köln besagt, dass kein Widerrufsrecht für einen Anwaltsvertrag besteht, wenn dieser nicht als Fernabsatzvertrag gilt. In dem Fall hatte eine Mandantin telefonisch Beratung angefordert, nachdem ein persönliches Treffen geplant war, und erteilte dem Anwalt eine Vollmacht. Das Gericht entschied, dass der Vertrag nicht unter die Regelungen für Fernabsatzverträge fällt, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren. Daher muss die Mandantin das Honorar des Anwalts zahlen.
Quelle: NWB