Rückerstattung von Vergütungen für Corona-Tests (OVG)
Ein Teststellenbetreiber aus Dortmund hat vor dem Oberverwaltungsgericht NRW erfolglos gegen die Rückforderung von fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe geklagt. Die Rückforderung wurde aufgrund unzureichender Dokumentation der durchgeführten Corona-Tests und der Versagung einer Vergütung für einen nicht abgerechneten Monat gerechtfertigt. Das Gericht wies darauf hin, dass die Dokumentationspflichten nach der Coronavirus-Testverordnung nicht vollständig erfüllt wurden, was die Rückforderung legitimiert. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Quelle: NWB