Das Aufteilungsgebot hält
Das Aufteilungsgebot bleibt bestehen, was bedeutet, dass Beherbergungsleistungen seit 2010 dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, während Nebenleistungen wie Frühstück oder WLAN weiterhin dem Regelsteuersatz unterworfen sind. Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil die Vereinbarkeit des nationalen Aufteilungsgebots mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung bejaht, obwohl die Argumentation der Generalanwältin teilweise als fragwürdig angesehen wird.
Quelle: NWB