Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Der Bundestag hat am 7. Mai 2026 ein Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die digitale Kommunikation zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten zu verbessern und den Austausch von Papierdokumenten zu vermeiden. Die einheitliche Einführung der elektronischen Kommunikation ist für den 1. Januar 2027 geplant, was zu einer Beschleunigung des Vollzugs von Immobilienverträgen und einer Reduzierung von Bürokratiekosten führen soll.
Quelle: NWB