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Bundesrat beschließt mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen und staatliche Zuschüsse beim Kauf von E-Autos

Der Bundesrat hat ein Gesetz beschlossen, das den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen verbessert und eine Rechtsgrundlage für staatliche Zuschüsse beim Kauf von E-Autos schafft. Künftig gelten die Verbraucherschutzvorschriften auch für Kleinkredite und zinslose Darlehen, und es ist keine Unterschrift mehr für die Aufnahme eines Kredites erforderlich. Zudem können Privatpersonen beim Kauf eines E-Autos eine einkommensabhängige Förderung von bis zu 6.000 Euro beantragen, die rückwirkend für seit dem 1. Januar 2026 zugelassene Fahrzeuge gilt. Das Gesetz tritt überwiegend am 20. November 2026 in Kraft.

Quelle: NWB

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